CIC Spinner
Harmonisierung Zahlungsverkehr

Enddatum für Einzahlungsscheine

Das Enddatum wurde erreicht! Die roten (ES) und orangen (ESR) Einzahlungsscheine können seit dem 1. Oktober 2022 nicht mehr verwendet werden. Die beiden Einzahlungsscheine wurden für alle Schweizer Bankkunden durch die QR-Rechnung und eBill abgelöst.

Auch mit der QR-Rechnung können Sie weiterhin am Schalter einzahlen und auch briefliche Vergütungsaufträge sind nach wie vor möglich. Die QR-Rechnung ist jedoch ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung des Zahlungsverkehrs.

 

Die nächste Entwicklungsstufe ist eBill, denn mit dieser Technologie werden die letzten Medienbrüche geschlossen. Damit ist gemeint, dass vom Rechnungsersteller bis zur Zahlung alles digital abläuft, also die gesamte Wertschöpfungskette. Rechnungssteller senden die Rechnungen direkt und sicher ins E-Banking resp. in die CIC eLounge des Kunden. Dort können sämtliche Angaben und die Rechnung online geprüft und papierlos mit einem Klick zur Zahlung freigeben werden.

Rechnungssteller

 

Alle Rechnungssteller, die rote und/oder orange Einzahlungsscheine basierend auf einem BESR eingesetzt haben, müssen auf die QR-Rechnung umstellen. Sie können QR-Rechnungen, die die roten Einzahlungsscheine ablösen, direkt in der CIC eLounge  erstellen. Auf der Liste der SIX finden Sie zudem kostenlose, öffentlich zugängliche Lösungen zum Generieren von QR-Rechnungen (Swiss QR Codes) für Privatpersonen und kleine Firmen, die über keine Softwarelösung verfügen. 

 

Erforderliche Massnahmen für Rechnungssteller

Rechnungsempfänger

 

Rote und orange Einzahlungsscheine können nicht mehr ausgeführt werden, dies betrifft alle bestehenden Auftragskanäle bei der Bank CIC (CIC eLounge, EBICS). Dies gilt auch für Daueraufträge und zukünftig terminierte Aufträge. Bei Zahlungsaufträgen mit pain.001-File  werden die Zahlungsarten 1 (BESR) und 2 (roter Einzahlungsschein) ebenfalls nicht mehr unterstützt. Ein pain.001-File, welches rote oder orange Einzahlungsscheine enthält, wird abgelehnt.

 

Erforderlich Massnahmen für Rechnungsempfänger

Gilt insbesondere für Unternehmer und Unternehmen

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