Im Zuge der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs in der Schweiz wurden die roten und orangen Einzahlungsscheine durch die QR-Rechnung ersetzt.
Das Erkennungsmerkmal der QR-Rechnung ist der Swiss QR Code, der alle zahlungsrelevanten Informationen enthält. Der Rechnungsempfänger scannt einfach den QR Code im Zahlteil mit seinem Smartphone, seiner PC-Kamera oder einem speziellen Scanner und braucht die Zahlung anschliessend, ohne zusätzliche Eingaben im E-Banking nur noch freizugeben.
Ebenso kann die QR-Rechnung im E-Banking erfasst, am Bankschalter oder bei der Post beglichen werden.
Für Privatpersonen gilt: Daueraufträge auf der Basis von roten und orangen Einzahlungsscheinen sind durch einen neuen Dauerauftrag aus einer QR-Rechnung oder mit IBAN-Nummer zu ersetzen.
Für Unternehmen gilt: Jedes zahlungspflichtige Unternehmen muss seine QR-Rechnungen mit allen Datenelementen bezahlen können. Unternehmen, die Rechnungen mit Einzahlungsscheinen erstellen, müssen dafür sorgen, dass das Faktura-System die QR-Codes produzieren kann.
> Informationsblatt für Rechnungsempfänger und Rechnungssteller (PDF)
Der Anpassungsbedarf ist abhängig von Ihrer Hard- und Softwareinfrastruktur.
In der CIC eLounge der Bank CIC können QR-Rechnungen erfasst werden.