Ab dem Steuerjahr 2025 können nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a vorgenommen werden. Das bedeutet, dass im Jahr 2026 erstmals 3a-Beitragslücken aus der Vergangenheit (max. bis 2025 zurück) geschlossen werden können. Ordentliche Beiträge für das aktuelle Steuerjahr sowie nachträgliche Einzahlungen reduzieren das steuerbare Einkommen im Jahr der Einzahlung gleichermassen. Für nachträgliche Einzahlungen gelten generell die gleichen Regeln wie für reguläre Einzahlungen.
Eine Lücke in der Säule 3a entsteht, wenn der tatsächlich geleistete Beitrag in einem Jahr unter dem maximal möglichen Beitrag für dieses Steuerjahr liegt. Um solche Lücken rückwirkend durch Einzahlungen zu schliessen, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Im Allgemeinen empfehlen wir, die Beiträge in die Säule 3a immer im dafür geltenden Steuerjahr zu tätigen und diese nicht aufzuschieben. Besonders bei voraussichtlich gleichbleibendem oder sinkendem steuerbaren Einkommen ist der Steuervorteil meist grösser, als wenn Beiträge aufgeschoben und nachträglich eingezahlt werden.
Der Aufschub der Vorsorgebeiträge auf ein späteres Steuerjahr kann dann Sinn machen, wenn in den nächsten Jahren ein signifikant höheres, steuerbares Einkommen erwartet wird. Dies kann zum Beispiel durch die Erhöhung der Erwerbsquote, eine Gehaltserhöhung oder Heirat eintreffen. Der mögliche Steuervorteil eines Aufschubs liegt dann in der Brechung der Steuerprogression, wenn mit grösseren Abzügen durch eine Nachzahlung ein tieferer Steuertarif erreicht werden kann.
Ob ein Aufschub der Einzahlung in die Säule 3a Sinn ergibt oder nicht, hängt von vielen individuellen Faktoren (z.B. Familienstand, Steuerdomizil, vorhandenes Vermögen in- und ausserhalb der 3. Säule, steuerpflichtiges Einkommen) ab. Treffen Sie also keine voreiligen Entschlüsse und berechnen Sie die steuerlichen Auswirkungen einer Nachzahlung oder eines geplanten Aufschubs, bevor Sie diese vornehmen.