Säule 3a: Sieben entscheidende Fragen aus der Praxis

Wenn Sie privat im Rahmen der 3. Säule vorsorgen, tun Sie dies in der Absicht, im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard fortsetzen zu können.

Rund die Hälfte aller Schweizerinnen und Schweizer nutzen die privaten Vorsorgemöglichkeiten der Säule 3a. Obschon das Wissen dazu im letzten Jahrzehnt deutlich zugenommen hat, höre ich im Rahmen meiner täglichen Beratungstätigkeit regelmässig die gleichen Fragen. Hätten Sie’s gewusst?
 

1. Wie viele Vorsorgekonten kann ich eröffnen?

Das Gesetz schreibt keine Obergrenze bei der Anzahl Vorsorgekonten 3a je Vorsorgenehmer vor. In der Praxis jedoch haben sich zwei bis drei Vorsorgekonten als optimal erwiesen. Ein Hauptvorteil für Sie dabei ist, dass Sie jedes dieser Konten auf Wunsch einzeln auflösen können. Dadurch können Sie den Bezug zeitlich staffeln und die volle Steuerprogression vermeiden. 


2. Bis wann muss ich meine 3a-Vorsorgegelder beziehen?

Im Normalfall werden Ihre 3a-Vorsorgegelder mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters von 64 bzw. 65 Jahren zur Auszahlung fällig. Sind Sie über diesen Zeitpunkt hinaus arbeitstätig und verfügen über ein AHV-pflichtiges Einkommen, so können Sie Ihr Vorsorgekonto noch maximal weitere fünf Jahre bis zum Erreichen des 69. bzw. 70. Altersjahres bestehen lassen und auf Wunsch weitere Einzahlungen tätigen. Sie haben auch die Möglichkeit, ohne Nennung von Gründen, Ihre 3a-Vorsorgegelder fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters zu beziehen.


3. Ich habe für ein oder mehrere Jahre nicht einbezahlt. Kann ich Beitragslücken nachträglich kompensieren?

Nein. Im Gegensatz zur AHV, bei der noch fünf Jahre rückwirkend Beitragslücken gestopft werden können, ist dies bei der Säule 3a nicht möglich. Verpasste Beitragsjahre bleiben verpasst.


4. Kann ich Vorsorgegelder der Säule 3a für Einkäufe in die Pensionskasse verwenden?

Ja. Guthaben der Säule 3a können Sie für Einkäufe in die Pensionskasse verwenden. Dieser Vorgang hat keinen steuerlichen Einfluss. Eine Aufstockung des Pensionskassenguthabens kann für Sie interessant sein, wenn Sie Ihre Altersrente verbessern möchten.


5. Kann ich meine 3a-Vorsorgegelder auch teilweise beziehen?

Hier gilt der Grundsatz, dass jede einzelne Vorsorgebeziehung 3a immer gänzlich aufgelöst werden muss. Die Ausnahme von dieser Regel bildet der Teilbezug für den Erwerb bzw. die Renovation von selbstbewohntem Wohneigentum. Dabei besteht für Sie die Möglichkeit, im Abstand von fünf Jahren Teilbezüge tätigen zu können, dies bis fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Danach ist nur noch ein vollständiger Bezug des Guthabens beim jeweiligen Vorsorgekonto 3a möglich.


6. Das Zinsniveau ist tief und kleine Unterschiede bei der Verzinsung fallen doch nicht ins Gewicht, oder?

Doch. Der Zinseszinseffekt hat bei langfristigen Geldanlagen – wie wir sie beim Vorsorgekonto 3a vorfinden – einen erheblichen Einfluss. Durch die Langfristigkeit werden auch kleine Zinsunterschiede relevant. Umso wichtiger ist es deshalb, seine Säule-3a-Beiträge bei einem verlässlichen Anbieter mit einer konstant guten Verzinsung anzulegen (siehe Grafik). Ein Zinsvergleich der Säule 3a über zehn Jahre durch das VZ Vermögenszentrum zeigt, dass die Banque CIC (Suisse) seit über 10 Jahren den höchsten Zinssatz vergütet – darauf sind wir stolz.


7. Lohnt es sich, in Wertschriften zu investieren, und muss ich dabei mein gesamtes Vorsorgeguthaben investieren?

Wertschriftensparen verspricht langfristig höhere Ertragsaussichten als eine reine 3a-Kontolösung (siehe Grafik). Die Banque CIC (Suisse) ermöglicht Ihnen als einzige Bank in der Schweiz ein offenes Wertschriftensparen mit einem individuellen Mix aus 24 verschiedenen Vorsorgefonds von fünf verschiedenen Anbietern und zu exklusiven Vorzugskonditionen. Erstinvestitionen in Wertschriften (Vorsorgefonds) sind bereits ab CHF 3000 möglich, Folgeinvestitionen bereits ab CHF 1000. Sie bestimmen selber, welchen Anteil Ihres Vorsorgekontos Sie anlegen möchten. Sie können einmal gekaufte Fonds jederzeit wieder verkaufen (ohne Kosten) und haben stets Gewähr, dass das nicht-investierte Guthaben auf dem Vorsorgekonto 3a bleibt und zum überdurchschnittlichen Zinssatz der Banque CIC (Suisse) verzinst wird.


Alle Informationen zum Angebot unter www.wertschriftensparen.ch


Die anhaltende Tiefzinsphase ist für Sparer und Vorsorger eine Herausforderung. Sprechen Sie mit uns. Wir können Ihnen Lösungen aufzeigen, damit Ihre Gelder langfristig am meisten Ertrag erwirtschaften.