Handelsfinanzierung

Spezialisierte Finanzierungsinstrumente und Garantien zur Unterstützung Ihrer internationalen Handelstätigkeit. Als solide Bank mit genossenschaftlichem Hintergrund sind wir ein starker Partner an Ihrer Seite.

Ihr Nutzen auf einen Blick

  • Umfassende Beratung aus einer Hand für eine bedarfsgerechte Lösung
  • Erhöhte Glaubwürdigkeit und Vertrauensgewinn gegenüber Ihren Geschäftspartnern
  • Präzise und rasche Abwicklung mit klaren Ansprechpartnern

Bürgschaft und Bankgarantie

Bei einer Bürgschaft respektive einer Bankgarantie übernehmen wir für Sie gegenüber Dritten die Haftung für die korrekte Erfüllung einer von Ihnen zu erbringenden Leistung. Es handelt sich um einen sogenannten Verpflichtungskredit, da wir kein Geld auszahlen, sondern uns indirekt für Sie verpflichten. Damit können Sie Ihre Bonität und Ihre Leistungsfähigkeit gegenüber Ihren Geschäftspartnern bestätigen.

Akkreditiv

Mit dem Dokumentar-Akkreditiv (kurz Akkreditiv) bieten wir Ihnen ein Instrument zur Zahlungssicherung, um die Risiken bei der Abwicklung Ihrer Auslandgeschäfte zu mindern. Wir übernehmen die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Verkäufer und bieten Ihnen somit die Gewissheit, dass die Zahlung nur gegen Übergabe der vereinbarten Dokumente ausgeführt wird. Dabei unterstützen wir Sie mit einer individuellen, kompetenten und speditiven Betreuung.

 

Beispiel für den Einsatz eines Akkreditivs im Export

Der Kunde ist in der Herstellung von Maschinen tätig und exportiert diese unter anderem nach China. Die Zahlung der Lieferung wird mittels eines Akkreditivs abgesichert. Der Verkäufer hat somit die Gewissheit, dass er die Zahlung nach Lieferung der Ware und gegen Vorlage der entsprechenden Dokumente (allesamt im Akkreditiv geregelt) von der Bank des Importeurs erhält. Soll nur ein Teil des Warenwertes mittels dieses Akkreditivs abgesichert werden bzw. vor Herstellung der Ware eine Anzahlung geleistet werden müssen, kann hierzu mittels einer Bankgarantie die Warenlieferung ergänzend abgesichert werden (Anzahlungsgarantie). Dieselbe Möglichkeit besteht, wenn die Funktionstüchtigkeit und eine Garantieperiode abgedeckt werden sollen (Gewährleistungsgarantie).

 

Beispiel für den Einsatz eines Dokumentarinkassos im Import

Der Kunde verkauft unterschiedliche Fertigprodukte an Drittkunden. Diese Produkte bezieht er von diversen Firmen aus verschiedenen Ländern und bestellt in der Regel kleinere Mengen. Zwischen dem Käufer (unserem Kunden) und den diversen Verkäufern wurde vereinbart, die Abwicklungen dieser Transaktionen mittels Dokumentarinkasso abzusichern. Die Parteien einigen sich auf die unter dem Dokumentarinkasso zu präsentierenden Dokumente. Unser Kunde erhält die unter dem Inkasso präsentierten Dokumente erst dann, wenn er uns zur Bezahlung der Ware ermächtigt. Mit den Dokumenten wird er die Ware in Empfang nehmen können. Gleichzeitig werden wir die Zahlung der Ware an den Verkäufer auslösen.