Über uns
Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Basisinformationen für Kundinnen und Kunden der Bank CIC (Schweiz) AG
Das schweizerische Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft getreten. Das primäre Ziel des neuen Gesetzes bezweckt die Stärkung des Kundenschutzes durch die erhöhten Informations- und Dokumentationspflichten bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen.
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zur Bank CIC:
Alle auf-/zuklappen
Bank CIC (Schweiz) AG und ihre Aufsichtsbehörde
Die Bank CIC (Schweiz) AG ist eine Schweizer Bank. Ihr Geschäftsbereich umfasst Bank-, Finanz-, Beratungs-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäfte. Sie untersteht dem Schweizer Bankengesetz (BankG) und wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt.
Kontaktinformationen Bank CIC (Schweiz) AG
Bank CIC (Schweiz) AG
Marktplatz 13
Postfach
4001 Basel
+41 (0)61 264 12 00
Kontaktinformationen FINMA
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
+41 (0)31 327 91 00
www.finma.ch/de/kontakt
Die Bank CIC (Schweiz) AG ist eine hundertprozentige Tochter der Crédit Industriel et Commercial, Paris.
Informationen zum Schweizer Bankenombudsman
Die Bank CIC ist darauf Bedacht, mit Ihren Kundinnen und Kunden bei offenen Fragen oder Problemen jeweils gemeinsam eine Lösung zu finden. Wir sind überzeugt, auch bei grossen Herausforderungen zusammen mit Ihnen eine Lösung zu finden. Falls keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, können Sie sich an den Schweizerischen Bankenombudsman wenden. Er ist die zuständige Ombudsstelle für die Bank CIC (Schweiz) AG und eine kostenlose und neutrale Informations- und Vermittlungsstelle bei welcher Sie ein Vermittlungsverfahren einleiten können.
Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach
8021 Zürich
www.bankingombudsman.ch
Wenn Sie Wertschriftengeschäfte, Transaktionen in Derivate oder Termingeschäfte tätigen, sind Sie von den nachfolgenden Punkten betroffen:
Alle auf-/zuklappen
Kundenklassifizierung
Innerhalb des FIDLEG werden Kunden von Finanzdienstleistern als Privatkunden, professionelle Kunden oder institutionelle Kunden klassifiziert. Der Umfang des Anlegerschutzes ist von dieser Klassifizierung abhängig. Um den höchstmöglichen Anlegerschutz zu gewährleisten, werden alle Kundinnen und Kunden der Bank CIC als Privatkunden eingestuft. Ausgenommen sind Finanzintermediäre, welche als institutionelle Kunden klassifiziert werden.
Abhängig von Ihren finanziellen Vermögenswerten und Ihren Kenntnissen und Erfahrungen können Sie einen Antrag auf den Wechsel Ihrer Klassifizierung stellen und damit als professioneller respektive institutioneller Kunde behandelt werden und Zugang zu weiteren Finanzprodukten und -dienstleistungen erhalten. Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater steht Ihnen bei Fragen zu den Klassifizierungen gerne zur Verfügung.
Risikoinformation
Damit Sie Chancen und Risiken von Finanzinstrumenten richtig einschätzen und Ihre Anlageentscheide fundiert fällen können, ist es wichtig, dass Sie die Finanzinstrumente kennen und verstehen.
Die Broschüre Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten gibt Ihnen Auskunft zu den typischen Finanzdienstleistungen sowie zu deren Eigenschaften und Risiken. Lesen Sie diese Informationen vor der Beanspruchung einer Finanzdienstleistung in Ruhe durch und wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.
Produktinformationen
Ergänzend zur Broschüre Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten stehen Ihnen für Finanzinstrumente wie Fonds/ETFs, strukturierte oder verbriefte Produkte sowie Exchange Traded Derivatives Produktinformationsdokumentationen in der CIC eLounge zur Verfügung. Mit der CIC eLounge haben Sie rund um die Uhr Zugriff auf die aktuellen Dokumente. Weitere Informationen zur CIC eLounge finden Sie hier.
Hinweis zu Vertriebsentschädigungen
Die Bank erhält im Rahmen der Ausführung von Verwaltungsaufträgen von Dritten Retrozessionen, Bestandeskommissionen, Kickbacks oder ähnliche Vergütungen, welche nicht weitergegeben werden.
Die aktuellen Bandbreiten der Vertriebsentschädigungen, welche an die Bank ausgerichtet werden, können hier eingesehen oder bei Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater nachgefragt werden. Auf Anfrage teilen wir Ihnen zudem gerne die Höhe der erhaltenen Vertriebsentschädigungen mit.
Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater steht Ihnen bei weiteren Fragen sehr gerne zur Verfügung.
Generelle Hinweise
Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt? Ja, die Bank CIC (Schweiz) AG ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung «Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern» zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100‘000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter https://www.esisuisse.ch/de wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.
Weitere verbindliche Informationen zu den Kontokonditionen finden Sie in der Übersicht Kontosortiment der Bank CIC.