Über uns

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Basisinformationen für Kundinnen und Kunden der Bank CIC (Schweiz) AG

Das schweizerische Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft getreten. Das primäre Ziel des neuen Gesetzes bezweckt die Stärkung des Kundenschutzes durch die erhöhten Informations- und Dokumentationspflichten bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen. 

 

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zur Bank CIC:

Alle auf-/zuklappen
Bank CIC (Schweiz) AG und ihre Aufsichtsbehörde
Informationen zum Schweizer Bankenombudsman

Wenn Sie Wertschriftengeschäfte, Transaktionen in Derivate oder Termingeschäfte tätigen, sind Sie von den nachfolgenden Punkten betroffen:

Alle auf-/zuklappen
Kundenklassifizierung
Risikoinformation
Produktinformationen

Generelle Hinweise

Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt? Ja, die Bank CIC (Schweiz) AG ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung «Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern» zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100‘000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter https://www.esisuisse.ch/de wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.

 

Weitere verbindliche Informationen zu den Kontokonditionen finden Sie in der Übersicht Kontosortiment der Bank CIC.