Bestätigung der Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern

Aus der Diskussionsrunde anlässlich des Frauenstreiktags 2019 zwischen Mitarbeiterinnen unserer Bank, unserem CEO, Herr Thomas Müller, und unserem Head HR, Herr Sascha Ingelfinger, ergaben sich unterschiedliche, interessante Themen. Seither haben wir diverse Punkte aufgegriffen und bearbeitet.

Besondere Beachtung wurde den Anliegen Frauen in Führungspositionen / ChancengleichheitVereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Lohngleichheit geschenkt. Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass innerhalb der Bank CIC (Schweiz) AG diverse Führungspositionen durch Frauen besetzt wurden. Weiter bot die Bank, insbesondere während der akuten Pandemiephasen, grosszügige und pragmatische Arbeitszeitmodelle an, welche Rücksicht auf die familiären Umstände nahmen.

 

In Bezug auf die Lohngleichheit haben wir die offizielle Bestätigung, dass die Bank CIC (Schweiz) AG die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern einhält. Im Rahmen der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde hierzu von externen Expertinnen und Experten eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchgeführt. Die korrekte Durchführung wurde anschliessend durch die sozialpartnerschaftliche Fachstelle für Lohngleichheit in der Bankenbranche (SF-LoBa) bestätigt.

Ausgangslage

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) wurde per 1. Juli 2020 revidiert und um eine Pflicht für Arbeitgeber zu einer betriebsinternen Lohngleichheitsanalyse ergänzt. Die Gesetzesrevision betrifft Arbeitgeber mit 100 oder mehr Mitarbeitenden und hat zum Ziel, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit (Art. 8 Abs. 3 BV) durchzusetzen.

Analyse-Methode

Eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse muss auf Basis einer nachweislich wissenschaftlich und für die Schweiz rechtskonformen Methode erfolgen. Eine solche Analyse untersucht statistisch, ob ein Lohnunterschied zwischen allen Frauen und Männer eines Arbeitgebers besteht. Die betriebliche Lohngleichheit gilt dabei als eingehalten, solange ein allfällig verbleibender, unerklärter Lohnunterschied innerhalb der vorgegebenen Toleranzschwelle von 5% liegt.

Analyse-Basis

Die Bank CIC (Schweiz) AG hat sich hierbei entschieden, die Analyse durch externe Expertinnen und Experten durchführen zu lassen. Comp-ON AG hat hierfür mit Hilfe der Logib-Methode eine statistische Lohngleichheitsanalyse erstellt. Die Analyse wurde innerhalb der gesetzlichen Frist mit Stichdatum 31. März 2021 durchgeführt. Dabei wurden die zu diesem Zeitpunkt in einem Arbeitsverhältnis stehenden 413 Mitarbeitenden der Bank CIC (Schweiz) AG berücksichtigt. Von der Analyse ausgeschlossen wurden gesetzkonform einzig Lernende, Praktikant/Innen, Entliehene, Entsandte sowie IV- und ähnliche Spezialfälle.

Analyse-Ergebnis

Das Analyseergebnis zeigt, dass die Bank CIC (Schweiz) AG die betriebsinterne Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern innerhalb der vorgegebenen Toleranzschwelle von "Logib" einhält und somit das Testat "Fair-ON-Pay +" ausgestellt werden konnte.

Sozialpartnerschaftliche Kontrolle

Das revidierte GlG verlangt eine zusätzliche, unabhängige Überprüfung der durchgeführten Lohngleichheitsanalyse. Die Bank CIC (Schweiz) AG hat sich hierzu entschieden, die Möglichkeit einer sozialpartnerschaftlichen Überprüfung wahrzunehmen. Die sozialpartnerschaftliche Fachstelle für Lohngleichheit in der Bankenbranche (SF-LoBa) hat die Analyse überprüft und bestätigt die formell korrekte Durchführung, und darüber hinaus auch die Einhaltung aller Vorgaben des SF-LoBa-Branchengütesiegels.

Kontakt

Für weitere Informationen zur durchgeführten betrieblichen Lohngleichheitsanalysen sowie für konstruktive Inputs und Ideen zur Chancengleichheit können Sie sich jederzeit an Herrn Sascha Ingelfinger, Head Human Resources, wenden.