Begünstigtenordnung in der 3a-Vorsorge

Möchten Sie selbst bestimmen, wer Anspruch auf Ihr Vorsorgevermögen in der 3. Säule (Stiftung Sparen 3) hat, wenn Sie sterben? In diesem Artikel erklären wir Ihnen die geltenden Bestimmungen und zeigen Ihnen, wie Sie die Begünstigtenordnung ändern können.

Das Guthaben auf einem Säule 3a-Konto gehört Ihnen und wird nach Ihrem Tod an die Begünstigten übertragen. Diese Vorsorgegelder unterstehen nicht dem Erbrecht, sondern dem Vorsorgerecht. Für die Aufteilung der Vorsorgegelder gibt es eine eigene Regelung, die sich von den üblichen Erbschaftsregeln mit Erbschein oder Testament unterscheidet. Das bedeutet, dass Sie die Reihenfolge der Begünstigten beeinflussen können.

 

Standardmässig sind in der 3. Säule folgende Personen im Sinne des Vorsorgerechts begünstigt:

  1. die überlebende Ehegattin oder der überlebende Ehegatte, beziehungsweise die überlebende eingetragene Partnerin oder der überlebende eingetragene Partner;
  2. direkte Nachkommen;
    Personen, die vom Versicherten in erheblichem Masse unterstützt wurden;
    die Person, welche in den letzten fünf Jahren bis zum Tod der oder des Versicherten ununterbrochen mit dieser oder diesem zusammengelebt hat;
    Personen, die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. Übrige Erbinnen und Erben

 

Mit Ausnahme von Ziffer 1, die nicht geändert werden kann, können Sie als versicherte Person folgende Änderungen an der Reihenfolge der Begünstigten vornehmen:

  • Ziffer 2: Sie können einen oder mehrere der genannten Begünstigten benennen und deren Ansprüche festlegen.
  • Ziffer 3-5: Sie können die Reihenfolge der Begünstigten ändern und deren Ansprüche angeben.

Vielen Personen ist der besondere Umgang mit dem Vorsorgevermögen nicht bekannt. Das kann zu Missverständnissen und Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen führen, denn viele gehen davon aus, dass das Vorsorgevermögen gemäss der getroffenen Erbschaftsregelung (zum Beispiel im Testament) verteilt wird. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Nachlassplanung inklusive Begünstigungsordnung für Ihr Vorsorgevermögen frühzeitig zu regeln. Das Formular zur Anpassung der Begünstigungsordnung für Ihr 3a Vorsorgekonto bei der Bank CIC (Schweiz) AG finden Sie hier.

Begünstigungsordnung für Freizügigkeitskonten

Vorsorgenehmer der Freizügigkeitsstiftung (2. Säule) haben ebenfalls die Möglichkeit, die Begünstigungsreihenfolge anzupassen. Hier gelten jedoch andere gesetzliche Grundlagen, die separat geregelt sind. Weitere Informationen finden Sie im Formular zur Änderung der Begünstigungsordnung für Freizügigkeitskonten (2. Säule).

3a-Vorsorgesparen mit der Bank CIC

Die Bank CIC bietet Ihnen nicht nur wettbewerbsfähige Zinssätze und attraktive Anlagemöglichkeiten für Ihre Vorsorge, sondern auch eine persönliche Beratung, damit Sie fundierte Entscheidungen über Ihre Finanzen treffen können. Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen bei Fragen zur Begünstigtenordnung Ihrer Vorsorgekonten und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

 

Haben Sie allgemeine Fragen zur Ihrer Vorsorge? Wir können Ihnen auch bei der Optimierung Ihrer Ersparnisse und Anlagen behilflich sein, wobei wir stets Ihre allgemeine finanzielle Situation und Ihre langfristigen Ziele berücksichtigen.

Disclaimer

Eine Begünstigungsordnung kann schriftlich bei der betreffenden Vorsorgestiftung eingereicht werden und bleibt gültig, bis sie schriftlich bei der Vorsorgestiftung widerrufen wird. Eine endgültige Beurteilung der Begünstigungsordnung kann nur im Todesfall erfolgen. Eine Begünstigungsordnung ist nicht stiftungsübergreifend und muss für jede Vorsorgeeinrichtung separat erstellt werden.