Information zu nachträglichen Einzahlungen in die Säule 3a
Ab dem Steuerjahr 2025 können nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a vorgenommen werden. Das bedeutet, dass im Jahr 2026 erstmals 3a-Beitragslücken aus der Vergangenheit (max. bis 2025 zurück) geschlossen werden können. Ordentliche Beiträge für das aktuelle Steuerjahr sowie nachträgliche Einzahlungen reduzieren das steuerbare Einkommen im Jahr der Einzahlung gleichermassen. Für nachträgliche Einzahlungen gelten generell die gleichen Regeln wie für reguläre Einzahlungen.