Gartenrenovation mit Vorbezug der Säule 3a

Planen Sie Renovierungsarbeiten im Garten Ihres Eigenheims? Möchten Sie dafür Geld aus Ihrer Altersvorsorge beziehen? Im folgenden Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie Ihre 3. Säule für die Renovation von Wohneigentum einsetzen können.

Sind Sie es leid, aus dem Fenster auf einen langweiligen Garten zu schauen? Träumen Sie davon, unter einer gemütlichen Pergola Limonade zu schlürfen oder ein Grillfest mit Freunden und Familie zu veranstalten? Nun, gute Nachrichten! Sie können Ihre Gartenrenovation mit Geldern aus der 3. Säule finanzieren. Aber Achtung: Nicht alle Renovationen in Ihrem Garten sind für einen Bezug aus der Säule 3a geeignet. Schauen wir uns die Situation der Familie Meier genauer an, die ihren Garten renovieren möchte:

 

Familie Meier hat vor fünf Jahren ein wunderschönes Einfamilienhaus gekauft und ist nun bereit, ihren Garten in Angriff zu nehmen. Sie möchte einen Aussenbereich schaffen, der einen ganzjährig bewohnbaren Wintergarten und einen Gartenkamin, eine Stützmauer mit Drainage und einen kleinen Swimmingpool umfasst, sowie einige Pflegearbeiten an der bestehenden Gartenanlage durchführen. Die Gesamtkosten für dieses Projekt belaufen sich auf CHF 60 000. Können die Meiers ihre Vorsorgegelder aus der 3. Säule zur Finanzierung ihrer Gartenrenovation verwenden? Ja, aber nur für bestimmte Teile ihres Projekts. Die Familie Meier kann insgesamt CHF 40 000 aus ihrer 3. Säule zur Finanzierung ihres Gartenrenovationsprojekts verwenden. Für die restlichen CHF 20 000 müssen sie eine andere Finanzierung finden. Schauen wir uns die einzelnen Punkte auf der Liste an:

  1. Wintergarten (CHF 16 000): Die Familie kann ihre 3. Säule für dieses Projekt verwenden, sofern der Wintergarten beheizt bzw. ganzjährig bewohnbar ist.
  2. Gartenkamin (CHF 2 000): Leider können die Meiers ihre 3. Säule nicht für dieses Projekt verwenden.
  3. Stützmauer mit Drainage (CHF 24 000): Da die Stützmauer der Sicherheit der Liegenschaft und somit auch dem Wohnen dient, können die Meiers ihre 3. Säule für dieses Projekt verwenden.
  4. Schwimmbad (CHF 15 000): Sie können mit ihrer 3. Säule kein Schwimmbad finanzieren.
  5. Unterhaltsarbeiten (CHF 3 000): Schliesslich können die Meiers ihre 3. Säule auch nicht zur Finanzierung von Unterhaltsarbeiten an ihrer bestehenden Gartenanlage verwenden.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Finanzierung einer Gartenrenovation mit Geldern aus der 3. Säule für Hauseigentümer möglich ist. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass nicht alle Renovierungsarbeiten für einen Bezug aus der Säule 3a infrage kommen und dass die Kriterien für einen Bezug je nach Projekt und den Bestimmungen Ihres 3a-Vorsorgeanbieters variieren können. Eine endgültige Beurteilung obliegt der zuständigen 3a-Vorsorgeeinrichtung. Als Grundsatz gilt: Ein 3a-Vorbezug für Renovationen an einer selbstbewohnten Liegenschaft muss vor allem dem Wohnen dienen.

 

Die Bank CIC bietet Ihnen nicht nur wettbewerbsfähige Zinssätze und attraktive Anlagemöglichkeiten für Ihre Säule 3a, sondern auch eine persönliche Beratung, damit Sie fundierte Entscheidungen über Ihre Finanzen treffen können. Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen bei der Beurteilung Ihrer Bezugsberechtigung in der Säule 3a und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Haben Sie eine grössere Renovation in ein paar Jahren geplant? Wir unterstützen Sie auch bei der Optimierung Ihrer Ersparnisse und Anlagen und berücksichtigen dabei Ihre finanzielle Gesamtsituation und Ihre langfristigen Ziele. Sprechen Sie mit unseren Kundenberaterinnen und Kundenberatern, um herauszufinden, wie Sie Ihren Traum vom renovierten Eigenheim verwirklichen können.