FAQ

Fragen und Antworten zum Enddatum für Einzahlungsscheine

Ab wann können die roten und orangen Einzahlungsscheine nicht mehr genutzt werden?

 

Seit dem 1. Oktober 2022 können orange und rote Einzahlungsscheine nicht mehr genutzt werden.

Bisher habe ich vorgedruckte rote/orange Einzahlungsscheine von meinem Finanzinstitut erhalten. Gibt es dieses Angebot auch für die QR-Rechnung?

 

Sie können Ihre QR-Rechnung selbstständig in der CIC eLounge erstellen. Auf der Website PaymentStandards.ch finden Sie weitere Informationen und Details über den QR-Code-Generator.

Können Zahlungen mit einer bisherigen IBAN (ohne  QR-Referenz) immer noch als Zahlungsauftrag erfasst werden?

 

Zahlungen mit einer IBAN (Inland oder Ausland) können auf allen Kanälen weiterhin erfasst werden.

Muss die BESR-ID in der QR-Referenz weiterhin verwendet werden?

 

Bei einer QR-Rechnung ist es nicht mehr zwingend erforderlich, eine BESR-ID  in der QR-Referenz zu erfassen. Es ist trotzdem immer noch möglich, eine BESR-ID zu benutzen, wenn Ihre Software dies verlangt. Referenzen mit fortlaufender Nummerierung können weiterhin verwendet werden, indem Sie die BESR-ID in der QR-Referenz erfassen.

Einzelne meiner Rechnungssteller versenden immer noch alte Einzahlungsscheine bzw. ich habe nie eine QR-Rechnung erhalten.  Was soll ich tun?

 

In solchen Fällen sollten Sie sich direkt mit den entsprechenden Rechnungsstellern in Verbindung setzen und sie darauf hinweisen, dass ihre Einzahlungsscheine ab 1. Oktober 2022 grundsätzlich nicht mehr verarbeitet werden.

Werden pendente Zahlungsaufträge mit Ausführungsdatum nach dem 30. September 2022, die auf einem orangen/ roten Einzahlungsschein  basieren, noch ausgeführt?

 

Pendente Zahlungen basierend auf orangen oder roten Einzahlungsscheinen können nicht mehr ausgeführt werden.

Was mache ich mit meinen alten Einzahlungsscheinen?

 

Entsorgen Sie bitte Ihre «alten» Einzahlungsscheine so, dass keine sensiblen Daten mehr darauf erkennbar sind.

Ich habe es verpasst, meine Rechnungsstellung rechtzeitig auf die QR-Rechnung umzustellen. Was soll ich nun tun?

 

Wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihren Softwareanbieter bzw. an Ihr Finanzinstitut und stellen Sie sicher, dass Sie so schnell wie möglich umstellen. Weitere Details zur Umstellung finden Sie auf der Website PaymentStandards.ch.

Muss ich meinen Rechnungsempfängern zwingend QR-Rechnungen senden?

 

Die orangen und roten Einzahlungsscheine werden nicht mehr von den Finanzinstituten akzeptiert. Sie müssen entweder die QR-Rechnung oder ein anderes Produkt nutzen, wie z. B. eBill.

Wo finde ich Musterbeispiele für die QR-Rechnung?

 

Alle relevanten Dokumente für QR-Rechnung finden Sie auf der Website PaymentStandards.ch

Ich habe es verpasst, meine Daueraufträge bis zum 30. September 2022 umzustellen. Werden meine laufenden Daueraufträge, die auf einem roten/orangen Einzahlungsschein basieren, nach dem 30. September noch ausgeführt? Falls nein, was muss ich nun tun?

 

Solche Daueraufträge wurden nach dem 30. September 2022 gelöscht und werden daher nicht mehr ausgeführt. Falls Sie noch keine QR-Rechnung von einzelnen Rechnungsstellern erhalten haben, sollten Sie die entsprechenden Rechnungssteller dringend darum ersuchen. Sobald Sie eine neue QR-Rechnung erhalten haben, löschen Sie bitte den entsprechenden «alten» Dauerauftrag und richten mit der QR-Rechnung einen neuen ein. 

Meine Kundinnen und Kunden zahlen oft via Dauerauftrag. Muss ich etwas Besonderes beachten, sobald ich als Rechnungssteller auf die QR-Rechnung umgestellt habe?

 

Ersuchen Sie bitte Ihre Kundschaft, bestehende Daueraufträge mit den Angaben auf der QR-Rechnung zu ersetzen, sobald Sie als Rechnungssteller auf QR-Rechnungen umgestellt haben.

 

Alle bestehenden und auf roten/orangen Einzahlungsscheinen basierenden Daueraufträge mit  Gültigkeit nach dem 30. September 2022 müssen durch neue mit den auf QR-Rechnungen basierenden Angaben ersetzt werden.