QR-Rechnung
Im Zuge der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs in der Schweiz werden die roten und orangen Einzahlungsscheine seit dem 30. Juni 2020 fortlaufend durch die QR-Rechnung ersetzt.
Vorteile der QR-Rechnung
Was hat sich geändert?
Das Erkennungsmerkmal der QR-Rechnung ist der Swiss QR Code, der alle zahlungsrelevanten Informationen enthält. Der Rechnungsempfänger scannt einfach den QR Code im Zahlteil mit seinem Smartphone, seiner PC-Kamera oder einem speziellen Scanner und braucht die Zahlung anschliessend, ohne zusätzliche Eingaben im E-Banking nur noch freizugeben.
Ebenso kann die QR-Rechnung im E-Banking erfasst, am Bankschalter oder bei der Post beglichen werden.
Was ist zu tun?
Für Privatpersonen gibt es aktuell noch keine Änderungen. Es besteht kein Handlungsbedarf. Für Unternehmen gilt: Die QR-Rechnung löst nach einer Übergangsfrist die roten und die orangen Einzahlungsscheine ab. Während der Übergangsphase können sowohl die heutigen Einzahlungsscheine als auch die QR-Rechnung für die Rechnungsstellung verwendet werden.
Jedes zahlungspflichtige Unternehmen muss seine QR-Rechnungen mit allen Datenelementen bezahlen können. Unternehmen, die Rechnungen mit Einzahlungsscheinen erstellen, müssen dafür sorgen, dass das Faktura-System die QR-Codes produzieren kann.
> Factsheet "Die neue QR-Rechnung"
Der Anpassungsbedarf ist abhängig von Ihrer Hard- und Softwareinfrastruktur.
In der CIC eLounge der Bank CIC können neben roten und orangenen Einzahlungsscheinen auch QR-Rechnungen erfasst werden.