Kluge Planung sichert Ihre Zukunft: Vorsorgegelder beim Bezug maximieren

Vorsorgegelder werden während der Erwerbstätigkeit angespart, oftmals für die Pensionierung respektive für eine bessere Altersvorsorge. Neben den staatlichen Abgaben, den AHV-Beiträgen (1. Säule) und den beruflichen Abgaben in die Pensionskasse (2. Säule), können erwerbstätige Personen mit einem AHV-pflichtigen Einkommen auch in die 3. Säule, die gebundene Vorsorge 3a, einzahlen und die Beiträge wiederum vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Beispiel

Steuerbares Einkommen: CHF 100 000
Steuersatz: 25%
Steuerlast ohne Vorsorgebeitrag Säule 3a: CHF 25 000

 

Einzahlung Säule 3a : CHF 5 000
Steuerbares Einkommen: CHF 95 000
Steuersatz: 25%
Steuerlast mit Vorsorgebeitrag Säule 3a: CHF 23 750

 

Steuerersparnis durch 3a-Einzahlung: CHF 1 250 

Dies bedeutet, dass sich die Einzahlung in die 3. Säule aus steuerlicher Sicht lohnt. Allerdings ist diese Rechnung noch nicht ganz zu Ende gedacht. Beim Bezug von Vorsorgegelder muss der Vorsorgenehmer ebenfalls Steuern zahlen. Zwar nicht zum gewohnten Einkommenssteuersatz (in unserem Beispiel 25%), sondern zu einem reduzierten Kapitalbezugssteuersatz.

Kapitalbezugssteuer

Die Kapitalbezugssteuer wird verwendet, wenn ein Kapitalbezug, also eine einmalige Auszahlung von Vorsorgegelder getätigt wird. Dies ist vor allem bei der 3. Säule und je nach Pensionskasse auch in der 2. Säule möglich. Wie hoch der Steuersatz beim Kapitalbezug von Vorsorgegeldern ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

 

Einerseits ist der Kapitalbezugssteuersatz progressiv, das heisst er richtet sich nach der Höhe des Betrags, welcher pro Steuerjahr bezogen wird. Je höher die Summe, desto höher der Steuersatz. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Vorsorgegelder der 3. Säule auf mehrere Konten zu verteilen, um diese bei der Pensionierung gestaffelt beziehen zu können und sie so auf mehrere Steuerjahre zu verteilen. Der Grund: Ein 3a-Vorsorgekonto kann bei der Pensionierung nur komplett bezogen werden, ein Teilbezug ist nicht möglich. Das folgende Beispiel verdeutlicht dies:

Beispiel: Ehepaar (Hans und Elisabeth, reformiert), wohnhaft in Zürich, ZH

Vorsorgekapital in der 3. Säule: CHF 250 000

 

Steuersatz beim Bezug des gesamten Vorsorgeguthabens CHF 250 000 in einem Steuerjahr: 6.0 %*

Steuerlast Total: CHF 15 000

 

Steuersatz beim gestaffelten Bezug:

  1. Konto CHF 50 000 im Steuerjahr 1, Steuersatz 4.5%*, Steuerlast CHF 2 250
  2. Konto CHF 100 000 im Steuerjahr 2, Steuersatz 4.9%*, Steuerlast CHF 4 900
  3. Konto CHF 100 000 im Steuerjahr 3, Steuersatz 4.9%*, Steuerlast CHF 4 900

Steuerlast Total: CHF 12 050

 

Steuerersparnis durch Staffelung der Bezüge: CHF 2 950

Hierbei wird empfohlen, eine gleichmässige Verteilung auf allen 3a-Vorsorgekonten zu erreichen, um den Effekt der Steuerstaffelung zu maximieren. Da die erste signifikante Steuerprogression oft bei CHF 50 000 beginnt, empfehlen wir generell, ab diesem Betrag ein weiteres 3a-Vorsorgekonto zu eröffnen. Wichtig zu wissen ist auch, dass im gleichen Jahr getätigte Kapitalbezüge aus der Säule 3a und der 2. Säule für die Steuerprogression zusammengezählt werden. Für die direkte Bundessteuer sowie für die meisten Kantone gilt dies auch für im gleichen Jahr getätigten Bezüge von Ehegatten beziehungsweise von in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen.

 

Zudem spielt der Wohnort des Vorsorgenehmers eine wichtige Rolle, denn je nach Kanton und Gemeinde können die Steuersätze bei einem Kapitalbezug stark variieren. Während unser Ehepaar in Zürich, ZH für den Bezug von CHF 250 000 einen Steuersatz von 6,0%* erhält, muss ein Ehepaar in Herisau, AR für denselben Betrag 9,0%* (CHF 22 500) und ein Ehepaar in Liestal, BL nur 4,9%* (CHF 12 250) bezahlen. Wie hoch die effektive Steuerlast für den Bezug von Vorsorgegeldern ist, hängt also auch stark vom Wohnort ab. Hierbei wird empfohlen, die für den Vorsorgenehmer geltenden Steuersätze sowie die Abstufung der progressiven Steuersätze im Internet (zum Beispiel Steuerrechner des Bundes), oder bei der zuständigen Steuerbehörde anzufragen.

 

Das wichtigste bei der Optimierung von Vorsorgegeldbezügen ist die frühzeitige Planung. Wenn Massnahmen für eine Optimierung von Vorsorgegelder getroffen werden, brauchen sie oft Zeit, um zu wirken. In der Regel sind fünf Jahre oder weniger zu kurz. Auch unser Muster Ehepaar, welches zehn Jahre vor der Pensionierung steht, sollte zeitnah mit einem Vorsorgeexperten die Vorsorgesituation besprechen, damit eine möglichst grosse Optimierung möglich ist.

 

Haben Sie auch Fragen zu Ihrer Vorsorge? Gerne steht Ihnen Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater jederzeit für Fragen zur Verfügung.

 

Bitte beachten Sie zudem unsere 6 Tipps zur Säule 3a.

 

*Quelle: Steuerrechner des Bundes

Glossar

Die drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems haben die Aufgabe, das Einkommen einer Person nach deren Pensionierung sicherzustellen. Im Ursprung dieser Idee war das AHV-Renteneinkommen (1. Säule) für die Sicherstellung der existentiellen Auslagen im Alter verantwortlich, also Miete, Versicherungen, Krankenkasse, Essen und Trinken etc. Das Einkommen aus der Pensionskasse (2. Säule) soll zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards (bis zu einem gewissen Grad) beitragen. Aufgrund der gestiegenen Lebenskosten (v.a. existentiell) reichen die Einkommen aus der 1. und 2. Säule in den meisten Fällen nicht mehr, weshalb eine weitere Form der gebundenen Altersvorsorge, die Säule 3a, besteht. In der 3. Säule können auf freiwilliger Basis weitere Beiträge für die Altersvorsorge geleistet werden, um den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung weiterführen zu können.