Bankenwechsel – einfach gemacht

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Bank entschieden haben. Gerne unterstützen wir Sie beim Transfer Ihres Vermögens, damit der Wechsel möglichst einfach und unkompliziert für Sie ist. Musterbriefe unterstützen Sie dabei, Ihren Arbeitgeber, Ihre Versicherung und weitere Kontakte über den Bankenwechsel zu informieren.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für den unkomplizierten Umzug Ihres Vermögens zu uns:

  • 1. Er­öff­nen Sie ganz einfach Ihr neues Konto bei der CIC (Schweiz)

    Wir senden Ihnen die Vertragsunterlagen als Neukundin oder Neukunde zu. Als bestehende Bankkundin oder bestehender Bankkunde können Sie jederzeit weitere Konten oder Anlagemöglichkeiten wie cleverinvest oder Vorsorgelösungen in Ihrer CIC eLounge eröffnen und direkt nutzen.

    Die aktuellen Konditionen und Zinssätze finden Sie hier.

    Antrag Kontoeröffnung

  • 2. Neue Kon­to­an­ga­ben an Ar­beit­ge­ber, Ver­si­che­run­gen, etc. mel­den

    Melden Sie Ihre neue Bankverbindung Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Versicherung und weiteren Kontakten. Verwenden Sie den Musterbrief für einen reibungslosen Übergang:

  • 3. Dau­er­auf­trä­ge und eBill in der CIC eLounge ein­rich­ten

    In 3 Schritten Ihre Daueraufträge auf Ihrem neuen Konto erfassen:

    1. Melden Sie sich im E-Banking Ihrer jetzigen Bank an und löschen Sie Ihre Daueraufträge.

    2. Melden Sie sich in der CIC eLounge an.

    3. Gehen Sie zu Zahlungen > Daueraufträge und legen Sie Ihren Dauerauftrag neu an.
     

    eBill einrichten

    Mit eBill empfangen, prüfen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrer CIC eLounge. So sparen Sie nicht nur Zeit, sondern erhalten auch keine Papier- oder E-Mail-Rechnungen mehr.

    Navigieren Sie in Ihrer CIC eLounge zu Zahlungen > eBill > Zum eBill-Portal und richten Sie sich ein:

    1. Suchen Sie den gewünschten Rechnungssteller in der Liste im eBill-Portal aus.
    2. Klicken Sie auf «Anmelden» und füllen Sie das Onlineformular des Rechnungsstellers aus.
  • 4. Bis­he­ri­ge Bank­ver­bin­dung auf­he­ben und Ver­mö­gen auf Ihr Konto bei der CIC (Schweiz) trans­fe­rie­ren las­sen

    Laden Sie den entsprechenen Musterbrief herunter, füllen Sie diesen aus und senden Sie ihn an den gewünschten Empfänger:

    * Das Transferformular kann nur mit einem bestehenden 3a-Vorsorgekonto eingereicht werden. Sofern Sie noch kein 3a-Vorsorgekonto bei der CIC (Schweiz) besitzen, können Sie dies ganz einfach und in wenigen Minuten komplett digital erledigen. Klicken Sie dazu hier.

Nutzen Sie die praktische Checkliste, welche Ihnen dabei hilft, den Transfer so einfach wie möglich zu machen oder kontaktieren Sie uns einfach.

Fragen & Antworten zum Bankenwechsel

  • Was muss ich für einen reibungslosen Bankwechsel beachten?

    Damit der Wechsel nahtlos funktioniert, ist es unbedingt notwendig, dass Sie schon ein Konto bei uns eröffnet haben und die Kontobeziehungsnummer kennen. Erst dann können Sie Ihre bisherige Bankbeziehung auflösen.

    Ist dies der Fall, lassen sich die Vermögenswerte ohne grossen Aufwand transferieren. Allerdings müssen Sie alle Daueraufträge sowie Lastschriftverfahren (LSV+) bei Ihrer bisherigen Bank stornieren. Wir unterstützen Sie dabei gerne.

    Alle Karten (Debit- und Kreditkarten) müssen Sie retournieren respektive vernichten. Solange noch Aufträge auf Ihr altes Konto laufen, kann die Bank diese nicht auflösen.

  • Wem soll ich den Bankenwechsel mitteilen?

    Damit Sie weiterhin Ihre Einnahmen erhalten, aber auch Ihre Zahlungen (beispielsweise Daueraufträge und LSV+) pünktlich abwickeln können, sind unter anderem folgende Stellen zu informieren:

    • Arbeitgeber (falls das aufgelöste Privatkonto auch Ihr Lohnkonto war)
    • Behörden (Steueramt, Sozialämter)
    • Telefonunternehmen und Internetanbieter
    • Kreditkartenherausgeber
    • Vermieter
    • Versicherungen (Krankenkasse, Autoversicherung,  Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung und so weiter)

    Wir haben Ihnen einen entsprechenden Musterbrief erstellt.

  • Was kostet mich ein Bankenwechsel?

    Ein Bankenwechsel ist grundsätzlich kostenlos. Bei einigen Banken fallen jedoch bei der Kündigung Ihres Kontos Saldierungsgebühren an. Informieren Sie sich direkt bei der entsprechenden Bank. Gewisse Bankprodukte verfügen über Rückzugsrichtlinien- und Bedingungen, die unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist eingehalten werden müssen. Wenn Sie diese Rückzugslimiten nicht beachten, können  Strafgebühren anfallen. Es lohnt sich also, die Saldierung vor der nächsten Gebührenperiode durchzuführen.

  • Was muss ich bei der Auflösung einer Hypothek beachten?

    Grundsätzlich ist der Wechsel zu einem neuen Hypothekenanbieter einfacher als gedacht. Damit der Wechsel nahtlos und möglichst unkompliziert funktioniert, ist ein persönliches Beratungsgespräch sehr hilfreich. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Formalitäten und geben Ihnen wichtige Tipps zu konkreten Vorkehrungen.

  • Wie kündige ich meine alte Bankbeziehung?

    In der Regel genügt eine schriftliche, unterschriebene Kündigung. Am besten, Sie verwenden dazu unseren Musterbrief zur Saldierung Ihrer Bankbeziehung. Falls Sie es bevorzugen, am Bankschalter vorbeizugehen, genügt dort eine einfache Unterschrift.