Risikoaufklärung Lombardkredit

Die nachstehende Aufklärung erläutert die Risiken, wenn Finanzinstrumente (=kreditfinanzierte Anlagen) mit Kreditmittel aus einem Lombardkredit erworben werden. Wenn Finanzinstrumente ganz oder teilweise mit einem Kredit finanziert werden, sind folgende Risiken zu beachten:

Nachschuss- oder Veräusserungspflicht

Wenn bei den als Sicherheit verpfändeten Finanzinstrumenten eine Wertminderung oder ein Liquiditätsmangel vorliegt, kann es zu einer Nachschusspflicht (zusätzlich verlangte Sicherheiten) oder zur Veräusserung der hinterlegten Sicherheiten für die Teilamortisation führen. Zudem kann die Bank die Belehnungsquote bei einzelnen Finanzinstrumenten kürzen oder komplett streichen, was ebenfalls zu einer Nachschuss- oder Veräusserungspflicht führen kann. Zur Minimierung des Risikos sollten daher immer zusätzliche Barmittel oder Sicherheiten gehalten werden, welche bei einer Nachschusspflicht (oder bei einem sogenanntem Margin Call) unverzüglich zur Tilgung des Kredites eingebracht werden können und nicht schon für einen anderen Kredit verpfändet sind. 

Hebeleffekt (Leverage-Effekt)

Bei positiver Marktentwicklung kann beim Leverage-Effekt durch Einsatz von Fremdkapital (Lombardkredit) auf dem Eigenkapital eine höhere Rendite realisiert werden. Die erwartete Rendite auf dem Portfolio kann zwar erhöht werden, bei negativen Kursentwicklungen jedoch führt die Hebelwirkung ebenfalls zu einem überproportionalen Risiko, da die Kreditkosten (Zinskosten, Rückzahlungskosten etc.) fix bleiben. Im ungünstigsten Fall kann dies zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals und zur vollständigen Rückzahlungspflicht des Kredites und der Zinsen führen. Deshalb ist dem Hebeleffekt besondere Beachtung zu schenken, da allfälligen Zwangsveräusserungen der verpfändeten Titel meistens zu einem ungünstigen Zeitpunkt erfolgen müssen.

Mindestdeckung und Liquiditätsengpässe

Bei negativer Markentwicklung kann der Wert der Sicherheiten unter eine bestimmte Grenze fallen oder es kann dazu führen, dass die liquiden Mittel für die fälligen Zinsraten oder zur Rückzahlung des Kredites nicht ausreichen. Verfügt der Kunde nicht über weitere nicht verpfändete Barmittel oder Sicherheiten, um zum vereinbarten Termin der Nachschusspflicht nachzukommen, kann die Bank einen Teil oder alle verpfändeten Sicherheiten jederzeit liquidieren. 

Marktrisiko

Wird ein Anlageportfolio mit dem Einsatz eines Lombardkredites finanziert, können Marktschwankungen eine Nachschusspflicht auslösen. Je nach Marktveränderung ist es möglich, dass die Fremdkapitalzinsen höher sind als die Erträge, was in diesem Fall zu einem negativen Leverage-Effekt führt.

Währungs- und Zinsrisiko

Einen Einfluss auf die Rendite eines Anlageportfolios haben auch Währungs- und Zinsschwankungen. Allem voran kann die Währungsdifferenz zwischen Kredit und verpfändeten Anlagen aufgrund von Wechselkursschwankungen eine negative Auswirkung auf die Anlagestrategie oder auf die Mindestdeckungsanforderungen haben.

Veränderung des Risikoprofils

Durch die Aufnahme eines Lombardkredites verändert sich das Risikoprofil eines Portfolios, ohne dass die Zusammensatzung des verpfändeten Portfolios verändert wird, was zu einer Veränderung der ursprünglichen Anlagestrategie führen kann.

Steuerliche Auswirkungen

Ferner kann in der Schweiz die Aufnahme eines Lombardkredites zu Zwecken der privaten Vermögensverwaltung von den Steuerbehörden als Indiz für einen gewerbsmässigen Wertschriftenhändler angesehen werden. Eine Einstufung als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler bewirkt, dass Kapitalgewinne, die ansonsten steuerfrei wären, als Einkommen versteuert werden müssen. Bei im Ausland ansässigen Kundinnen und Kunden werden die steuerlichen Konsequenzen durch das anwendbare ausländische Steuerrecht bestimmt.

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