Wohneigentum dank der 3. Säule
Eine 3a-Vorsorgelösung bietet Ihnen attraktive Vorteile. Dazu gehören in der Regel höhere Zinsen als auf herkömmlichen Sparkonten, attraktive Anlagemöglichkeiten und Steuervorteile. Neben der Aufbesserung der Rente besteht auch die Möglichkeit, die 3. Säule für andere Zwecke zu nutzen, mitunter für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, wie Sie Ihr Säule-3a-Geld für Ihren Traum vom Eigenheim beziehen können und welche Kosten dabei zu berücksichtigen sind.
Das müssen Sie beim Bezug beachten
Unter folgenden Voraussetzungen kann die 3. Säule für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden:
- Für den Kauf oder Bau einer Immobilie
- Für werterhaltende oder –vermehrende Renovationen
- Für die Amortisation einer Hypothek
Sie können dabei entweder das gesamte Kapital beziehen oder nur einen bestimmten Teil davon. Ein Vorbezug der 3. Säule aufgrund Wohneigentumsförderung ist alle 5 Jahre möglich. Beim Bezug von Vorsorgegeldern fallen grundsätzlich immer Kapitalbezugssteuern an. Der dafür angewandte Steuersatz kann je nach Kanton variieren und sollte vor einem geplanten Bezug von Vorsorgegeldern immer mit der zuständigen Steuerbehörde abgeklärt werden.
Bitte beachten Sie, dass ein WEF-Bezug (Wohneigentumsförderung) nur bis maximal fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters möglich ist. Anschliessend erfolgt eine Auszahlung der 3. Säule aufgrund Erreichen der Altersgrenze. Ab dem Zeitpunkt kann nur noch das gesamte Vorsorgeguthaben eines 3a-Vorsorgekontos bezogen werden, ein Teilbezug ist nicht mehr möglich.
Alternative zum Vorbezug
Statt das Vorsorgeguthaben zu beziehen, ist es auch möglich, dieses zu verpfänden. Folgende Vorteile hat eine Verpfändung gegenüber einem Vorbezug:
- Das Guthaben bleibt weiterhin steuerfrei
- Es fallen keine Kapitalsteuern für den Bezug des Guthabens an.
- Auf dem Vorsorgekonto profitiert man weiterhin von Vorzugskonditionen.
Das Guthaben dient dem Gläubiger nur als Sicherheit und bleibt im Normalfall unberührt. Solange das Vorsorgevermögen verpfändet ist, kann der Gläubiger jedoch jederzeit auf das Kapital zurückgreifen.
Vorbezug vs. Verpfändung
Vorteile | Nachteile | |
---|---|---|
Vorbezug | Tiefere Zinsbelastung, da mehr Eigenkapital eingebracht wird und dadurch eine tiefere Hypothek aufgenommen werden muss. | Das Kapitalbezug muss versteuert werden. |
Verpfändung | Das Kapital bleibt im Vorsorgesystem und man profitiert weiterhin von den Vorzugskonditionen der Vorsorgelösung. | Eine höhere Hypothek bedeutet auch eine höhere Zinslast. |
Gilt dies auch für investiertes 3a-Kapital?
Es spielt keine Rolle, ob ihr Vorsorgeguthaben in Vorsorgefonds investiert ist oder nicht. In beiden Fällen kann es für die Verwendung im Rahmen des WEF eingesetzt werden. Dies kann aber von Vorsorgestiftung zu Vorsorgestiftung unterschiedlich gehandhabt werden. Eine endgültige Beurteilung obliegt der zuständigen Vorsorgeeinrichtung.
Die 3. Säule bietet Ihnen eine Vielzahl von Vorzügen. Neben attraktiven Zinsen oder Steuervorteilen kann sie auch zur Finanzierung Ihres Eigenheimes eingesetzt werden. Gerne sind wir Ihnen bei der Realisierung Ihrer Vorhaben behilflich. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Beratungsteam gerne in einem unverbindlichen Gespräch zur Verfügung.